Energieerzeugungsanlagen (EEA): Netzanschluss
Allgemeines
Um die Voraussetzungen für einen Anschluss an das Netz der AEW Energie AG zu erfüllen, sind u.a. beim Bau und Anschluss der EEA die Vorschriften und Weisungen für Elektro-Installationen einzuhalten (Rund ums Bauen). Dazu gehören insbesondere die Werkvorschriften der AEW Energie AG, die Bestimmungen über die Messeinrichtungen und die Schutzbestimmungen. Der Anschlusspunkt (Übergabestelle für den Energieaustausch) wird durch die AEW Energie AG festgelegt.
Messeinrichtung
Die Festlegung der Messeinrichtung für eine Einspeisung in das AEW Verteilnetz erfolgt im Einvernehmen mit der AEW Energie AG (Wahl der Messart). Die Messeinrichtung der EEA ist abhängig von der Anlagen-Art. Dank rechtzeitigen Abklärungen mit der AEW Energie AG können nachträgliche Anpassungen verhindert werden.
Die Produktionszähler sind mit Rücklaufregister/Rücklaufhemmung zu versehen. Zusätzlich notwendige Zähler für die Produktion sind neben den Verbrauchszählern zu platzieren. Wo dies nicht möglich ist, muss zwingend eine Telekommunikationsleitung für die Fernauslesung installiert werden. Eine Lastgangmessung ist bei allen Anschlüssen ab Anschlussleistung 30 kVA vorzusehen (gesetzlich vorgeschrieben).
Abnahme der Anlagen
Für die Abnahme von Anlagen im Netz-Parallelbetrieb ab 3 kVA 1-phasig bzw. 10 kVA 3-phasig besteht eine Vorlagepflicht beim Eidgenössischen Starkstrom-Inspektorat (ESTI). Ansonsten gelten dieselben Zuständigkeiten wie bei Verbrauchsanlagen, z.B. ist der Installateur für den Sicherheitsnachweis (SiNa) verantwortlich.
Kosten
Folgende Kosten sind durch den Produzenten zu tragen:
Um die Voraussetzungen für einen Anschluss an das Netz der AEW Energie AG zu erfüllen, sind u.a. beim Bau und Anschluss der EEA die Vorschriften und Weisungen für Elektro-Installationen einzuhalten (Rund ums Bauen). Dazu gehören insbesondere die Werkvorschriften der AEW Energie AG, die Bestimmungen über die Messeinrichtungen und die Schutzbestimmungen. Der Anschlusspunkt (Übergabestelle für den Energieaustausch) wird durch die AEW Energie AG festgelegt.
Messeinrichtung
Die Festlegung der Messeinrichtung für eine Einspeisung in das AEW Verteilnetz erfolgt im Einvernehmen mit der AEW Energie AG (Wahl der Messart). Die Messeinrichtung der EEA ist abhängig von der Anlagen-Art. Dank rechtzeitigen Abklärungen mit der AEW Energie AG können nachträgliche Anpassungen verhindert werden.
Die Produktionszähler sind mit Rücklaufregister/Rücklaufhemmung zu versehen. Zusätzlich notwendige Zähler für die Produktion sind neben den Verbrauchszählern zu platzieren. Wo dies nicht möglich ist, muss zwingend eine Telekommunikationsleitung für die Fernauslesung installiert werden. Eine Lastgangmessung ist bei allen Anschlüssen ab Anschlussleistung 30 kVA vorzusehen (gesetzlich vorgeschrieben).
Abnahme der Anlagen
Für die Abnahme von Anlagen im Netz-Parallelbetrieb ab 3 kVA 1-phasig bzw. 10 kVA 3-phasig besteht eine Vorlagepflicht beim Eidgenössischen Starkstrom-Inspektorat (ESTI). Ansonsten gelten dieselben Zuständigkeiten wie bei Verbrauchsanlagen, z.B. ist der Installateur für den Sicherheitsnachweis (SiNa) verantwortlich.
Kosten
Folgende Kosten sind durch den Produzenten zu tragen:
- Bau- und Bewilligungskosten der EEA
- Anpassungen der Hausinstallation
- Messeinrichtung
- Anschlusskosten wie z.B. die Kosten für die Zuleitung zum Anschlusspunkt
- Allfällig notwendige Kommunikationseinrichtung
- evtl. weitere anfallende Kosten
Downloads
Anschlussgesuch Energieerzeugungsanlagen (EEA) im Parallelbetrieb mit Stromversorgungsnetz
(382 kB)
Werkvorschriften (gelten für alle ab dem 1.2.2010 gemeldeten Installationen)
TAB Technische Anschlussbedingungen der Verteilnetzbetreiber (VNB) für den Anschluss an das Niederspannungsverteilnetz (426 kB)
Anhang zu Werkvorschriften (TAB) Deutschschweiz: Spezielle Vorschriften der AEW ENERGIE AG
(980 kB)
Sicherheitsnachweis
(93 kB)
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