Periodische Kontrolle

Die Kontrolle der elektrischen Installationen soll lebensgefährliche Unfälle und die Zerstörung von Sachgut durch unsachgemässe oder defekte Elektroinstallationen verhindern. Deshalb müssen Installationen von einem unabhängigen
Kontrollorgan oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle geprüft werden.

Der Gesetzgeber hat die Pflichten der verantwortlichen Eigentümer von elektrischen Anlagen wie auch die der Netzbetreiber in der Verordnung über elektrische Niederspannungsanlagen geregelt. In den nachfolgend aufgeführten Zeitintervallen sind die entsprechenden Installationen zu kontrollieren.

Jedes Jahr

Installationen auf Baustellen und Märkten sowie die zu den Spezialinstallationen zählenden Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen der Zonen 0 und 1 und in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 3 und 4 (Operationsräume).

Alle 5 Jahre

Installationen in Bühnenhäusern von Theatern, in explosionsgefährdeten Räumen der Zone 2, in korrosionsgefährdeten Räumen, in Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten, in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 2, in Untertagbauten wie Tunneln, Kavernen, in Betriebsräumen von Industrie und Grossgewerbe, in Laboratorien und Prüffeldern von Industrie, Gewerbebetrieben, Schulen usw., in Bauten und Räumen mit Menschenansammlungen wie Warenhäuser, Theater, Kinos, Tanzlokale, Hotels und Gaststätten, Asyle, Kinderheime, Spitäler, Kasernen usw. Dazu kommen Campingplätze und Bootsanlegestellen.
Alle 10 Jahre
sowie bei Handänderungen nach Ablauf von fünf Jahren seit letzter Kontrolle

Installationen in nassen oder feuergefährdeten, gewerblich genutzten Räumen, in gewerblichen Werkstätten, in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 1, in Bürogebäuden, Kirchen, Zeughäusern und landwirtschaftlichen Betrieben.
Alle 20 Jahre
sowie bei Handänderungen nach Ablauf von fünf Jahren seit letzter Kontrolle
Alle übrigen Installationen, zum Beispiel Wohnbauten.

Sicherheitsnachweis

Als Netzbetreiberin haben wir den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen in unserem Versorgungsgebiet zu führen und deren Eigentümer zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern, den erforderlichen
Sicherheitsnachweis zu erbringen.